STARFACE NEON Basisversion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich / Erklärungen des Nutzers / Verzichtserklärung des Nutzers

1.1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der STARFACE GmbH, Adlerstraße 61, 76137 Karlsruhe (im Folgenden „STARFACE“ genannt) im Zusammenhang mit der Nutzung der Video-Meeting-Plattform „STARFACE NEON“. Die Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen STARFACE und den Personen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

1.2. Die Mitarbeiter von STARFACE sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

1.3. Das Waren- und Dienstleistungsangebot von STARFACE nach diesem Vertrag richtet sich ausschließlich an juristische Person des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliches Sondervermögen und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. STARFACE lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab.

Erklärung des Nutzers:

1. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können bzw. er Vertreter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

2. Der Nutzer verzichtet auf die Anwendung von § 52 Absatz 1 bis 3, § 54 Absatz 1, 3 und 4, § 55, § 56 Absatz 1, § 58, § 60, § 61 Absatz 1 bis 3, § 61 Absatz 6 bis 7, § 66 und § 71 Absatz 2 des TKG auf das zwischen ihm und STARFACE bestehende Vertragsverhältnis.

1.4. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers haben nur Gültigkeit, sofern STARFACE diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Bestimmungen folgende Hierarchie der Festlegungen:

  • Individuelle Änderungen des Vertrags entsprechend Ziffer 1.2. i.V.m. 13.1. des Vertrags
  • Leistungsbeschreibungen von STARFACE zu den Leistungen dieses Vertrags
  • diese Allgemeinen Vertragsbedingungen
  • Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.

2. Vertragsschluss / Termine / Verhältnis der Leistungen zueinander

2.1. Der jeweilige Vertrag kommt durch einen Auftrag des Nutzers und die anschließende Annahme durch STARFACE unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Die Annahme durch STARFACE erfolgt im Regelfall durch die Bereitstellung des beauftragten Dienstes.

2.2. Zur Annahme eines Angebots ist STARFACE nicht verpflichtet.

2.3. § 312i Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BGB und § 312i Abs.1 Satz 2 BGB sind nicht anwendbar.

3. Video-Meeting-Plattform

Die hier geregelten Bedingungen gelten ausschließlich für die Bereitstellung und Nutzung des Angebots der Video-Meeting-Plattform STARFACE NEON als Basisversion.

3.1. Leistungen von STARFACE / Voraussetzungen für Inanspruchnahme der Leistung / Nutzungsrechte

3.1.1. STARFACE stellt dem Nutzer im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe dieser Bedingungen unter der Bezeichnung STARFACE NEON Basisversion Videotelefonie und Videokonferenzdienstleistungen (nachfolgend „Software“ genannt) zur Verfügung. STARFACE NEON ist integralen Bestandteil des STARFACE UCC-Systems. Mittels STARFACE NEON kann der Nutzer Verbindungen in Form einer Videokonferenz zu Dritten herstellen, ohne, dass diese Dritten über einen STARFACE Account verfügen oder sich registrieren müssen. Voraussetzung für die Erbringung und Nutzung von STARFACE NEON ist, dass der Nutzer eine STARFACE-Telefonanlage mit gültiger Lizenz besitzt. STARFACE ist nicht verpflichtet, dem Nutzer auf Basis dieses Vertrags eine STARFACE-Telefonanlage oder eine gültige Lizenz für die STARFACE-Telefonanlage zur Verfügung zu stellen. Um die STARFACE NEON nutzen zu können, muss der Nutzer ggf. ein Update seiner STARFACE-Telefonanlage durchführen. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Updates richtet sich nach dem jeweiligen Lizenzvertrag für die STARFACE-Telefonanlage. STARFACE ist aufgrund dieses Vertrags nicht verpflichtet, das Update durchzuführen.

3.1.2. Die Bereitstellung und Überlassung des für die Video-Meeting-Plattform erforderlichen Internetzugangs, die Verbindungen zum Internet und Anschlüsse sowie das benötigte Kommunikationsequipment sind nicht Gegenstand der Leistungen von STARFACE nach diesem Vertrag. Voraussetzung für die Nutzung von STARFACE NEON ist aber, dass der Nutzer einen geeigneten Breitband-Internetanschluss besitzt.

3.1.3. Die Verfügbarkeit dieses Dienstes richtet sich nach Ziffer 7.

3.1.4. Als Dokumentation liefert STARFACE eine Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und auszudrucken. Eine weitergehende Dokumentation schuldet STARFACE nicht.

3.1.5. Der Nutzer erwirbt mit Vertragsschluss an der Software ein zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes einfaches Nutzungsrecht, wobei sich dies Recht allein darauf beschränkt, die Software als Application-Service über das Internet auf dem von STARFACE zur Verfügung gestellten Servern zu nutzen

3.2. Sach- und Rechtsmängelhaftung

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben in Bezug auf die Software. Die Funktionalität der Software richtet sich allein nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung (Beschreibung STARFACE NEON). Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.

3.3. Support

3.3.1. Supportleistungen vor Ort, d.h. am Sitz des Nutzers, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

3.3.2. Der Support erfolgt grundsätzlich montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen an bundeseinheitlichen Feiertagen in Deutschland (im Folgenden „Dienstzeit“ genannt) und wird jeweils vom vermittelnden, zertifizierten Vertragspartner von STARFACE erbracht.

3.3.3. Nicht erfasst vom Support werden dabei Softwareprobleme, die durch eine der folgenden Handlungen des Nutzers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten verursacht werden:

  • Fehlerhafte Konfiguration der Software,
  • Veränderung oder Beschädigung der Software durch den Nutzer oder Dritte, deren Handlung sich der Nutzer zurechnen lassen muss
  • Veränderung der Software durch sich selbst vervielfältigende Programme (Viren),
  • Gebrauch der Software zu anderen Zwecken als den in der Softwarebeschreibung vorgesehenen,
  • Nichtbeachtung der in der Programmdokumentation vorgegebenen Anweisungen zur Bedienung der Software

3.4 Nutzung der Dienst durch Dritte

3.4.1. Der Nutzer darf nur mit voriger schriftlicher Zustimmung von STARFACE und im Falle der Zustimmung nur zu den von STARFACE dabei bekannt gegebenen oder von STARFACE mit der Zustimmung aus gebilligten Bedingungen die Leistungen nach Ziffer 3 entgeltlich und/oder zur ständigen Alleinnutzung an Dritte überlassen. Die Zustimmung durch STARFACE ist zu erteilen, wenn berechtigte Belange von STARFACE durch die Überlassung oder deren Konditionen nicht beeinträchtigt werden. Im Falle einer berechtigten Verweigerung der Zustimmung ist der Nutzer zu einer Kündigung des Vertrags nicht berechtigt.

3.4.2. Eine erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen, die zur Erteilung der Zustimmung geführt haben, nachträglich wegfallen.

3.4.3. Der Nutzer hat STARFACE eine Kopie des abgeschlossenen Unternutzungsvertrags vorzulegen. Sofern das Entgelt gemäß Unternutzungsvertrag das nach diesem Vertrag an STARFACE zu zahlende Entgelt übersteigt, erhält STARFACE den übersteigenden Betrag.

3.4.4. Eine Gebrauchsüberlassung lässt die Verpflichtung des Nutzers aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unberührt.

3.5. Rechte an Inhalten

Der Nutzer räumt STARFACE ein einfaches, auf die Dauer des Video-Meetings beschränktes Recht an allen im Rahmen des Video-Meetings von dem Nutzer bereitgestellten Inhalten ein, wobei das Recht darauf beschränkt ist, die Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags zu nutzen. Hierzu gehört insbesondere das Recht, den Inhalt vorübergehend zwecks der Zurverfügungstellung des Dienstes abzuspeichern, für die Teilnehmer des Video-Meetings bereitzuhalten und/oder an einen oder mehrere Teilnehmer zu übertragen sowie das Recht, das Layout bereitgestellter Inhalte anzupassen, um im Rahmen der Nutzung des Video-Meetings den Teilnehmern einen Abruf des Inhalts zu ermöglichen.

3.6 Obliegenheiten und Pflichten des Nutzers; Nutzung durch Dritte

3.6.1. Der Nutzer gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen, soweit dies für die Nutzung von STARFACE NEON erforderlich sein sollte.

3.6.2. Insbesondere darf der Nutzer STARFACE NEON nicht zur Durchführung einer Massenkommunikation (z.B. Anbieten eines Call-Centerdienste) oder zum Betrieb eines Geschäfts, bei dem Dritten geschäftsmäßig die Nutzung der Verbindungsleistungen, insbesondere gegen Entgelt, gestattet wird (z.B. Betrieb eines Call-Shops), nutzen.

3.6.3. Im Falle des Missbrauchs i.S.d. von Ziffer 3.6.2. ist STARFACE unabhängig von anderen Regelungen dieses Vertrags berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und /oder den gesamten Vertrag bei einem schuldhaften Verstoß fristlos zu kündigen, wobei durch die Kündigung ein etwaiger Schadensersatzanspruch von STARFACE nicht berührt wird. Im Falle einer Vertragsverletzung i.S.d. Ziffer 3.6.2. kann STARFACE als Schadensersatz wahlweise (1) entweder den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen oder (2) die Verbindungen rückwirkend bis zum Beginn des Missbrauchs auf Basis des günstigsten STARFACE-Tarifs abrechnen, mit dem einzelne Verbindungen abgerechnet werden, wobei dem Nutzer vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass STARFACE kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6.4. Der Nutzer hat STARFACE und die Erfüllungsgehilfen von STARFACE von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer missbräuchlichen Nutzung von STARFACE NEON beruhen oder mit einer solchen verbunden sind. Der Nutzer hat STARFACE unverzüglich davon zu unterrichten, wenn ein solcher Verstoß droht.

3.6.5. Der Nutzer darf STARFACE NEON nicht auf eine Weise nutzen, die nationale oder internationale Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

3.7. Obliegenheiten und Pflichten von STARFACE

STARFACE ist berechtigt, die Informationspflichten nach § 57 Abs. 2 TKG per Telefonanrufen beim Nutzer, per Telefax oder elektronischer Post zu erfüllen.

4. Entgelte

Die Nutzung der STARFACE NEON Basisversion ist kostenlos möglich.

5. Vertragslaufzeit

Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Beendigung des jeweiligen STARFACE NEON Video-Meetings. Mit jedem neuen Video-Meeting, das der Nutzer startet, wird ein neues Vertragsverhältnis zwischen den Parteien begründet.

6. Aufrechnung; Zurückbehaltung; Abtretung durch den Nutzer

6.1. Der Nutzer darf gegen Forderungen von STARFACE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.2. Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen geltend machen, wenn die maßgeblichen Ansprüche gegen STARFACE unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.3. Geldforderungen des Nutzers gegen STARFACE kann der Nutzer an Dritte nur abtreten, soweit das jeweils zugrundeliegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.

7. Verfügbarkeit des Dienstes

7.1. STARFACE erbringt die in den Ziffern 3.1. genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten (Ziffer 7.2.) und abzüglich der nachfolgend definierten Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebs (Ziffern 7.3.).

7.2. STARFACE ist berechtigt, für 2 Stunden im Quartal in der Zeit von 24.00 – 2.00 Uhr (MEZ / MESZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

7.3. Als Störungen des Geschäftsbetriebs gelten die folgenden Umstände:

  • Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die STARFACE keinen Einfluss hat
  • Unterbrechungen durch höhere Gewalt
  • kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)

8. Haftung von STARFACE

8.1. Im Anwendungsbereich des TKG haftet STARFACE nur gemäß § 70 TKG.

8.2. Sofern der Anwendungsbereich des TKG nicht eröffnet ist gilt folgendes:

8.2.1. STARFACE haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch STARFACE verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von STARFACE bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

8.2.3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von STARFACE – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von STARFACE bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von STARFACE nach § 536 a Absatz 1 BGB für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler von Leistungen, die den §§ 535 ff BGB unterfallen, wird ausgeschlossen.

8.2.5. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.2.1. bis 8.2.4. gelten auch für persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von STARFACE, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden.

9. Haftung des Nutzers

9.1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm genutzten Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen.

9.2. Der Nutzer stellt STARFACE von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der STARFACE durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die STARFACE bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. STARFACE wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. STARFACE darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt STARFACE sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

9.3. Der Nutzer ist verpflichtet, STARFACE für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9.4. Gefährden oder beeinträchtigen der Zugriff von externen Programmen und Skripten auf den Server den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von STARFACE oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von STARFACE abgelegter Daten, so kann STARFACE diesen Zugriff auf den Server unterbinden. STARFACE wird den Nutzer über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

10. Verjährung

10.1. Ansprüche gegenüber STARFACE unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.

10.2. Die einjährige Verjährungsfrist nach Ziffer 10.1. greift nicht, sofern gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist vorgesehen ist. In diesem Fall gilt die kürzere gesetzliche Verjährungsfrist.

10.3. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Regeln für den jeweiligen Anspruch.

10.4. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Geheimhaltung, Datenschutz

11.1. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Nutzers werden elektronisch gespeichert. STARFACE verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu beachten. Weitere Informationen hierzu und über die gespeicherten Daten im Allgemeinen stellt STARFACE in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.

11.2. Sofern STARFACE im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogenen Daten aus dem Umkreis des Nutzers erhält und damit im Auftrag des Nutzers im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, wird STARFACE die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Nutzers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Sofern der Nutzer den Abschluss einer Vereinbarung zur Datenauftragsvereinbarung wünscht, werden die Parteien eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abschließen, wobei STARFACE für die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung das Vorschlagsrecht hat.

12. Leistung und Fakturierung durch Dritte; Vertragsübernahme durch Dritte

12.1. STARFACE ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.

12.2. STARFACE ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

13. Allgemeines

13.1. Änderungen, Kündigungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. Fax, E-Mail); dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

13.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3. Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von STARFACE.

13.4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.