Gelscheine im Vordergrund und Frau am Laptop
Allgemein

Förderung von Home-Office in Corona-Zeiten


Go-Digital ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bei der Digitalisierung wirtschaftlich unterstützt. Aufgrund des Coronavirus wird nun das bundesweite Programm erweitert, um die Einrichtung von Home-Office-Plätzen finanziell zu fördern.

Das Programm „Go-Digital“ bietet drei verschiedene Module, die die Digitalisierung unterschiedlich fördert: „Digitale Markterschließung“, „IT-Sicherheit“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Die ersten zwei Module fokussieren auf Aspekte wie die Entwicklung von Online-Marketing-Strategien, Internetpräsenz, Risikoanalysen und Sicherheitssysteme im IT-Bereich. Der Bereich Home-Office ist seit neuestem Bestandteil des Moduls. „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.   

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Moduls „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ können KMUs ab sofort die Errichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen fördern lassen. Dazu gehören z.B. sowohl IT-Dienstleistungen, die bei der Einrichtung vom Home-Office-Plätzen in Anspruch genommen werden, als auch der Aufbau und Einrichtung der zugehörigen Hardware. Und auch Software, die hier eingesetzt wird und über die gängigen Standards hinausgeht, darf gefördert werden.

Die Förderanträge laufen über einen der rund 1.000 autorisierten Go-Digital-Berater.  Diese sind verpflichtet, produktneutral zu beraten und stellen gemeinsam mit dem Unternehmen den Förderantrag für die förderfähigen Ressourcen, Mittel und Dienstleistungen offiziell über das Portal easy-Online.

Wegen der derzeitigen Dringlichkeit ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn jetzt auch ohne Zuwendungsbescheid möglich. KMUs, die mit Go-Digital planen, müssen nicht wie bei den ersten zwei Modulen „Digitalen Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ ca. 8 Wochen warten – nach Eingangsbestätigung des Antrags vom Projektträger Euronorm kann mit der Beratung bereits begonnen werden.

Was nicht förderbar ist

Das Modul deckt keine reinen Investitionsmaßnahmen, Hardware und Standardsoftware ab. Sowohl die freien Berufe, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, als auch Unternehmensberatungsfirmen sind von dem Go-Digital-Programm allgemein ausgeschlossen.

Welche Bedingungen muss ein Unternehmen erfüllen?

Ein paar Bedingungen müssen die KMUs erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen),
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung