KfW-Unterstützung in der Corona-Pandemie
Allgemein , Unternehmen

KfW-Unterstützung in der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung hat bereits früh in der Corona-Krise Maßnahmen beschlossen, Unternehmen in der schwierigen Zeit zu unterstützen. Dazu hat sie der staatlichen Förderbank KfW Finanzmittel in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden damit Freiberufler, Selbständige und Unternehmen, die unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Je nach Größe und Alter der Unternehmen gibt es verschiedene Hilfepakete. Die Kredite werden bei der Hausbank beantragt. Bis Ende Juni wurden Unternehmen – vor allem KMUs – 33,5 Milliarden Euro zugesagt.

Seit Ende April existieren auch sogenannte KfW-Schnellkredite für den Mittelstand mit 100% Risikoübernahme durch die KfW. Der Staat bürgt für 100%, falls der Kredit nicht zurückbezahlt werden sollte. Zuvor hatte die KfW nur 90% des Risikos übernommen und die Hausbanken hatten 10% Ausfallrisiko. Deshalb hatten die Banken sich bei der Bewilligung der Anträge häufig zurückgehalten.  

Die KfW-Schnellkredite richten sich an Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt sind und bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sind. Der Schnellkredit kann für Anschaffungen verwendet werden und auch für laufende Kosten. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 10 Jahre, auf Wunsch mit einer tilgungsfreien Zeit von bis zu zwei Jahren zu Beginn. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts und falls das Unternehmen mehr Geld braucht als ursprünglich beantragt, können Ende 2020 weitere Anträge gestellt werden.

Weitere Förderprogramme der KfW gibt es für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind und auch für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt waren.

Im Rahmen dieser Firmenkredite fließen nach Baden-Württemberg knapp über drei Milliarden Euro, verteilt auf 7.841 einzelne Firmenkredite. Mehr als doppelt so viele Mittel fließen jeweils nach Bayern (etwa 7 Milliarden Euro) auf 8.425 Kredite und Nordrhein-Westfalen (etwa 6.5 Milliarden Euro) auf 13.435 Einzelkredite. Niedersachsen bekommt auch 3.5 Milliarden Euro.

Soforthilfe in Form eines einmaligen Zuschusses kann auch beantragt werden. Diese Kredite müssen auch nicht zurückgezahlt werden. Anders als ein KfW-Kredit sind Corona-Zuschüsse vom Bund und den Ländern wie eine Transferleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Dies ist der Fall, wenn ein Liquiditätsengpass, der ausschließlich coronabedingt eingetreten ist, und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht. In diesem Fall ist das Kredit nur für die laufenden Betriebskosten verwendbar und darf nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Außerdem darf keine Übervorteilung stattfinden – sprich, dass man mehr bekommt als notwendig gewesen wäre, um das Geschäft in der Krisenzeit aufrechtzuerhalten. Da es sich hier meistens um Liquidität handelt, die sehr schnell gebraucht wird, bleibt oft keine Zeit, um den Bedarf präzise zu überprüfen. So wird in der Regel gleich der Maximalbetrag ausgezahlt. Allerdings wird klar darauf hingewiesen, dass nicht benötigte Gelder zurückgezahlt werden müssen. Es ist noch nicht abzusehen, inwiefern dies später kontrolliert wird.

Für detaillierte Angaben verweisen wir auf die Seiten:

KFW

BDI